Erklärung Wasserschongebiet:
Wasserschongebiete werden
durch Verordnung des Landes zum Schutz bestehender oder
künftiger Wasserversorgungsanlagen erlassen und können
vorsehen, dass bestimmte, das zu schützende Wasservorkommen
gefährdende Maßnahmen der Wasserrechtsbehörde
anzuzeigen sind, einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürfen
oder nicht oder nur in bestimmter Weise zulässig
sind (Verbote). Im Bundesland Salzburg bestehen derzeit
44 Wasserschongebiete. Sie erstrecken sich auf ein Gebiet
von insgesamt ca. 1.233 qkm, was ca. 17 % der Landesfläche
entspricht.
Das Wasserschongebiet sichert
das Wasser der Brunnen. Grundsätzlich wird das Wasser
durch die Filterwirkung des Bodens gesäubert. Gefahren
drohen dem Wasser, wenn die Bodendecke durchstoßen
wird, wenn zu große Mengen wassergefährdender
Stoffe gelagert werden und wenn durch zu große Versiegelungen
der Landschaft Abwasser zu konzentriert in den Boden gelangt.
Die Verordnung setzt Mindest-Standards, die diese Gefahren
verhindern.
Boden reinigt
Das Schongebiet umfasst das Gebiet, unter dem sich die Wässer
sammeln. Es gibt eine Bewilligungspflicht für Bodenaufschlüsse,
die tiefer als fünf Meter gehen, die Neuerschließung
von Grundwasser und Quellen, Veränderungen bei fließenden
oder stehenden Gewässern, Versickerungen aller Art,
der Neuanlage oder Veränderung überregionaler
Verkehrswege, die Gründung von Betrieben, die Wasser
gefährdende Stoffe bearbeiten sowie die Lagerung von
mehr als 200 Litern Wasser gefährdender Stoffe.
An der landwirtschaftlichen
Praxis muss sich nichts ändern. Entschädigungen
werden keine bezahlt.
|