[Wasserversorgung: Infos zum Wasserverband]

Homepage: Wasserverband Salzburger Becken

Die wichtigste Wasserressource im Bundesland Salzburg, der Brunnen Taugl, wurde eröffnet!

mehr dazu:
>>Salzburger Landeskorrespondenz, 23.04.2004
>>SN: Sichere Wasserressource für Salzburg!

Für die LBS ist es daher unerklärlich, warum ÖVP, SPÖ und WIR den "Wasserverband Salzburger Becken" von vorne herein für die Sicherung unseres Wassers ausschließen und nur mit der Stadtgemeinde Oberndorf kooperieren wollen (siehe SN Bericht 19.04.2004)!
Im Sinne der Bürmooser Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger kann nicht von vorn herein die Kooperation mit dem Wasserverband ausgeschlossen werden!

Für Bürmoos bestünde die einmalige Möglichkeit, sich an die laut Landesrat Dr. Othmar Raus sicherste Wasserversorgung des Bundeslandes Salzburg anzuschließen.
Die Details dafür (Kosten, Zeitplan, etc.) sind nun zusammen mit der Stadtgemeinde Oberndorf und dem Wasserverband Salzburger Becken abzuklären.
Die LBS vertritt weiterhin den Standpunkt, dass der Anschluss an den "Wasserverband Salzburger Becken" die einzige Möglichkeit zur Sicherung der Wasserversorgung über Generationen hinaus ist - alle anderen aufgezeigten Möglichkeiten sind unsichere "Notlösungen". So verfügt St. Georgen zum Beispiel über kein Wasserschongebiet*...

>>SPÖ, ÖVP und WIR bauen eine Front auf und drängen bei der Wasserversorgung auf eine Kooperation ausschließlich mit Oberndorf!

>>SN Bericht 19.04.2004
>>Berichte zum Wasserverband Salzburger Becken
>>Homepage Wasserverband Salzburger Becken
>>Fakten zur Wasserversorgung in Bürmoos

Erklärung Wasserschongebiet:

Wasserschongebiete werden durch Verordnung des Landes zum Schutz bestehender oder künftiger Wasserversorgungsanlagen erlassen und können vorsehen, dass bestimmte, das zu schützende Wasservorkommen gefährdende Maßnahmen der Wasserrechtsbehörde anzuzeigen sind, einer wasserrechtlichen Bewilligung bedürfen oder nicht oder nur in bestimmter Weise zulässig sind (Verbote). Im Bundesland Salzburg bestehen derzeit 44 Wasserschongebiete. Sie erstrecken sich auf ein Gebiet von insgesamt ca. 1.233 qkm, was ca. 17 % der Landesfläche entspricht.

Das Wasserschongebiet sichert das Wasser der Brunnen. Grundsätzlich wird das Wasser durch die Filterwirkung des Bodens gesäubert. Gefahren drohen dem Wasser, wenn die Bodendecke durchstoßen wird, wenn zu große Mengen wassergefährdender Stoffe gelagert werden und wenn durch zu große Versiegelungen der Landschaft Abwasser zu konzentriert in den Boden gelangt. Die Verordnung setzt Mindest-Standards, die diese Gefahren verhindern.

Boden reinigt
Das Schongebiet umfasst das Gebiet, unter dem sich die Wässer sammeln. Es gibt eine Bewilligungspflicht für Bodenaufschlüsse, die tiefer als fünf Meter gehen, die Neuerschließung von Grundwasser und Quellen, Veränderungen bei fließenden oder stehenden Gewässern, Versickerungen aller Art, der Neuanlage oder Veränderung überregionaler Verkehrswege, die Gründung von Betrieben, die Wasser gefährdende Stoffe bearbeiten sowie die Lagerung von mehr als 200 Litern Wasser gefährdender Stoffe.

An der landwirtschaftlichen Praxis muss sich nichts ändern. Entschädigungen werden keine bezahlt.