| [Seniorenwohnhaus:
Daten und Fakten]
Fakt
ist: Seit
1996 wird über ein zweites Seniorenheim in
der Region Flachgau Nord diskutiert.
Die Festlegung des Standortes durch eine Projektgruppe im
Rahmen des Familienleitbildes war die Grundlage dafür,
dass Bürmoos den Standort in den Regionsgemeinden durchsetzen
konnte.
Dass die Region Flachgau
Nord, trotz der 90 Betten im neuen Seniorenheim Oberndorf,
noch immer bis zum Bau eines weiteren Wohnheimes unterversorgt
ist, steht außer Frage.
Es müssen trotz des neu eröffneten Hauses in Oberndorf
immer noch Seniorenheimplätze z.B. in Seeham, Seekirchen,
Köstendorf in Anspruch genommen werden um die Nachfrage
an Plätzen decken zu können!
2003 fiel
endlich von seitens des Landes der Entschluss und die Bewilligung,
ein weiters Seniorenwohnhaus neben dem bestehenden in Oberndorf
zu errichten.
Es kam zu harten Verhandlungen im Regionalverband Flachgau
Nord, in welchem Bürmoos durch Bürgermeister Martin
Seeleithner vertreten ist, über den Standort.
Zur Wahl standen Lamprechtshausen, St.Georgen und Bürmoos.
Weiters gehören dem Regionalverband die Gemeinden Oberndorf,
Göming, Nussdorf, St.Georgen, Lamprechtshausen, Michaelbeuern
und Bürmoos an.
Bürgermeister Seeleithner gelang es, den Standort
in Bürmoos zu sichern - die Mitgliedsgemeinden des
Regionalverband Falchgau Nord haben einstimmig den Standort
Bürmoos beschlossen. Die finanziellen Mittel sind gesichert!
Das Projekt „Seniorenwohnhaus
für Bürmoos“ ist lange in der Gemeindestube
diskutiert worden. Aufgrund der dadurch erfolgten Meinungsbildung
wurden die Beschlüsse gefasst und der Standort neben
dem Feuerwehrhaus festgelegt!
Massnahmen und Ziele:
Der Baurechtsvertrag für
das freie Grundstück bei der Feuerwehrzeugstätte
ist bereits abgeschlossen.
Geprüft wird derzeit, welche gemeinsamen Strukturen
für beide Häuser – also jenem in Oberndorf
und dem neu zu errichtenden in Bürmoos - genutzt werden
können. Folgende Möglichkeiten sind zur Zeit vorstellbar
bzw. müssen geprüft werden:
-Personalpool
-gemeinsamer Einkauf
-gemeinsame Küche
-administrative Kooperation mit Oberndorf
Weitere Schritte:
Die Vorbereitungen für
den Architektenwettbewerb sind zu treffen. Eine Arbeitsgruppe
wird installiert. Ein Anforderungsprofil ist zu erstellen.
Der Architektenwettbewerb ist auszuschreiben – dies
hat EU-weit zu erfolgen.
Nächster Etappenschritt ist jener, im Herbst 2004 das
Projekt bei der Wohnbauförderungsstelle einzureichen.
Stand: Frühjahr 2004
[Aktueller
Stand]
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